Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Wir erstellen den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Wohngebäude – rechtssicher nach GEG und verständlich erklärt.
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Auf Basis von Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik wird der theoretische Energiebedarf berechnet – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Er ist aussagekräftiger und in bestimmten Fällen vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig bzw. erforderlich ist, richtet sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – wir prüfen das für Sie.
Der richtige Ausweistyp, korrekt erstellt und klar erklärt.
Die aussagekräftige Variante auf Basis der Gebäudesubstanz – in vielen Fällen vorgeschrieben und eine solide Grundlage für weitere Planungen.
Die auf dem realen Verbrauch basierende Variante – schnell erstellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Ihr Gebäude erfüllt sind.
Wir erstellen den Ausweis rechtssicher nach dem Gebäudeenergiegesetz und erklären Ihnen das Ergebnis verständlich – ohne Fachchinesisch.
Beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes bzw. einer Wohnung ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – bereits bestimmte Angaben in Immobilienanzeigen sind verpflichtend. Wir prüfen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig bzw. erforderlich ist, und erstellen ihn rechtssicher.
Die wichtigsten Antworten rund um Pflicht, Typ und Erstellung.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht – im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welcher Ausweis für Ihr Wohngebäude zulässig ist, und erstellen ihn rechtssicher.