Leistungen Ablauf Über uns FAQ Kontakt 0173 9816347 anrufen Kostenlose Erstberatung
Energieausweis

Energieausweis – rechtssicher & schnell

Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Wir erstellen den passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Wohngebäude – rechtssicher nach GEG und verständlich erklärt.

Wärmebild eines Wohnhauses zeigt den energetischen Zustand
Die zwei Ausweistypen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Auf Basis von Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik wird der theoretische Energiebedarf berechnet – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Er ist aussagekräftiger und in bestimmten Fällen vorgeschrieben.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig bzw. erforderlich ist, richtet sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – wir prüfen das für Sie.

  • Bedarfsausweis: bewertet das Gebäude selbst
  • Verbrauchsausweis: basiert auf dem realen Verbrauch
  • Wir prüfen, welcher Typ GEG-konform zulässig ist
  • Verständlich erklärt – Sie wissen, was drinsteht
Im Überblick

Ihr Energieausweis bei BAS

Der richtige Ausweistyp, korrekt erstellt und klar erklärt.

Bedarfsausweis

Die aussagekräftige Variante auf Basis der Gebäudesubstanz – in vielen Fällen vorgeschrieben und eine solide Grundlage für weitere Planungen.

Verbrauchsausweis

Die auf dem realen Verbrauch basierende Variante – schnell erstellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Ihr Gebäude erfüllt sind.

GEG-konform & erklärt

Wir erstellen den Ausweis rechtssicher nach dem Gebäudeenergiegesetz und erklären Ihnen das Ergebnis verständlich – ohne Fachchinesisch.

Energieausweis ist Pflicht

Beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes bzw. einer Wohnung ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – bereits bestimmte Angaben in Immobilienanzeigen sind verpflichtend. Wir prüfen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig bzw. erforderlich ist, und erstellen ihn rechtssicher.

Häufige Fragen

Fragen zum Energieausweis

Die wichtigsten Antworten rund um Pflicht, Typ und Erstellung.

Das hängt von Ihrem Gebäude ab – etwa vom Baujahr, der Zahl der Wohneinheiten und dem Modernisierungsstand. In manchen Fällen schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den aussagekräftigeren Bedarfsausweis vor, in anderen ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und erstellen den passenden, rechtssicheren Ausweis.
Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes bzw. einer Wohnung Pflicht. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Abschluss übergeben werden. Bereits in Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend.
Zuerst klären wir im kostenlosen Erstgespräch, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude zulässig bzw. erforderlich ist. Anschließend nehmen wir die nötigen Gebäude- bzw. Verbrauchsdaten auf, erstellen den Ausweis GEG-konform und erklären Ihnen das Ergebnis verständlich. Der Aufwand und damit das Angebot richten sich nach Gebäude und Ausweistyp – ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Energieausweis schnell und korrekt

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welcher Ausweis für Ihr Wohngebäude zulässig ist, und erstellen ihn rechtssicher.

Anrufen Erstberatung