Fördermittel für Ihr Wohngebäude richtig nutzen: Wir finden die passenden Programme, kombinieren sie sinnvoll und übernehmen die Antragstellung – unabhängig, herstellerneutral und immer vor Vorhabenbeginn.

Die Förderlandschaft ist vielfältig: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt Zuschüsse und Kredite für Einzelmaßnahmen und für das Effizienzhaus, umgesetzt über das BAFA und die KfW. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vom Gebäude, der Maßnahme und dem Zeitpunkt ab.
Wir verschaffen Ihnen den Überblick, identifizieren die passenden Programme, kombinieren sie sinnvoll und übernehmen die Antragstellung. So holen Sie heraus, was für Ihr Wohngebäude möglich ist – ohne sich durch Antragsformulare zu kämpfen.
Drei Dinge entscheiden, ob die Förderung am Ende wirklich ankommt – darauf achten wir von Anfang an.
Wir prüfen, welche Zuschüsse und Kredite aus BEG, BAFA und KfW für Ihr Gebäude und Ihre Maßnahme in Frage kommen – und wie sie sich kombinieren lassen.
Als Energieeffizienz-Experte erstellen wir die nötigen Nachweise und übernehmen die fachliche Antragstellung – korrekt und vollständig.
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt bzw. bewilligt sein. Wir planen das Timing frühzeitig ein, damit Ihnen keine Förderung verloren geht.
Für viele Maßnahmen an Wohngebäuden sind Zuschüsse möglich – i.d.R. zu 50 %* bzw. anteilig, vorbehaltlich der Bewilligung durch das BAFA bzw. den jeweiligen Fördergeber.
Umstieg auf effiziente Technik wie eine Wärmepumpe – anteilig gefördert, vorbehaltlich der Bewilligung.
Fassade, Dach und Keller: Dämmmaßnahmen werden i.d.R. anteilig bezuschusst, vorbehaltlich der Bewilligung.
Der Austausch alter Fenster und Außentüren ist als Einzelmaßnahme i.d.R. anteilig förderfähig, vorbehaltlich der Bewilligung.
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zählen zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen, i.d.R. anteilig, vorbehaltlich der Bewilligung.
Die Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan wird i.d.R. zu 50 %* gefördert, vorbehaltlich der Bewilligung durch das BAFA.
Die fachliche BEG-Baubegleitung wird i.d.R. zu 50 %* gefördert, vorbehaltlich der Bewilligung durch den Fördergeber.
Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt bzw. bewilligt sein. Wer vorher beauftragt oder mit der Maßnahme beginnt, riskiert die Förderung. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie Aufträge vergeben – wir planen das Timing von Anfang an mit ein.
Die wichtigsten Antworten rund um Fördermittel für Wohngebäude.
In der kostenlosen Erstberatung klären wir unverbindlich, welche Programme aus BEG, BAFA und KfW für Ihr Wohngebäude in Frage kommen – und wie wir das Timing richtig planen.